Information
für Versicherte gesetzlicher Krankenkassen (GKV)
Die ambulante medizinische Versorgung für gesetzlich versicherte Patienten wird aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen des öffentlichen Gesundheitswesens immer schwieriger. Hierunter leidet insbesondere das Arzt-Patienten-Verhältnis, da unter dem herrschenden wirtschaftlichen Druck der Kassenpraxen die notwendige zeitliche Zuwendung zum Patienten maximal beschnitten wird. Dieses ist für Patienten wie Ärzte gleichermaßen unbefriedigend.
Aus diesem Grunde verfolgen wir in unserer Privatpraxis und im IGZE einen alternativen Ansatz. Auch GKV-Versicherte haben die Möglichkeit, sich privatärztlich behandeln zu lassen, wenn sie mit ihrer Versicherung das Kostenerstattungsprinzip vereinbaren. Gesetzliche Grundlage ist das SGB V § 13.
Bitte fragen Sie Ihre Krankenkasse nach Ihren persönlichen Erstattungsmöglichkeiten auf der Basis dieses Gesetzes. Gern erstellen wir Ihnen vorab einen Überblick über die zu erwartenden Kosten. Gesetzlich Versicherte erwarten maximal den 2,3 fachen Gebührensatz.
Aufwendungen für Ihre medizinische Versorgung können Sie im Rahmen der Jahreseinkommensteuererklärung steuermindernd gelten machen.